Die mündliche UVP Verhandlung zur Errichtung des Gaskraftwerkes wurde im Juli 2009 unter juristisch nicht einwandfrei geklärten Umständen beendet, es war nicht klar, ob die UVP Verhandlung beendet, abgebrochen oder unterbrochen wurde. Trotz der Proteste der Bürgerinitiativen wegen schwerwiegender Mängel in der Verfahrensführung und Protokollerstellung wurde die UVP Verhandlung nicht fortgesetzt. Anstelle dessen führte die verantwortliche Behörde, die Abteilung 7 der Landesregierung eine Öffentliche Erörterung zu diesem Verfahren durch. Öffentliche Erörterung bedeutet: es gibt kein Protokoll, keine Rechtsverbindlichkeit, die Verfahrensleitung bestimmt die Regeln, und das waren in diesem Fall folgende: Die Erörterung war offen für jedermann/frau, Presse und ORF waren ausgeschlossen, Film- und Tonaufnahmen durften nicht gemacht werden, die Redezeit der einzelnen Fragesteller war mit 20 Minuten begrenzt.. Von diesen Mängeln abgesehen, muss man allerdings festhalten, dass die Absicht der Behörde, dieses Verfahren als Service gegenüber Interessierten zu gestalten, als gelungen bezeichnet werden kann. Es war vor allem eine Gelegenheit, an alle Gutachter Fragen zu stellen. Die Gutachten, die im Juli 2009 Thema der UVP Verhandlung waren, waren um die Einwendungen der Parteien berichtigt bzw. ergänzt worden. Die Gelegenheit, Fragen zu stellen, wurde von zahlreichen Interessierten – Grüne, Sprecher und Mitglieder der Bürgerinitiativen, Anwälte, Gegengutachter – wahrgenommen. Da die Verfahrensleiterin, Frau Mag. Greiner, auch in den Entscheidungsprozeß eingebunden ist, war es letztlich sehr wichtig, ihr ein ernsthaftes Bild der berechtigten Bedenken gegen das GDK zu vermitteln. Frau Mag. Greiner hat sich sehr bemüht, in dieser Erörterung so viel Fairness wie möglich, walten zu lassen.

Vor allem im Bereich Humanmedizin, Gutachter Dr. Neuberger - der auf den Gutachten Dr. Mayrs, Meteorologie, und Immission Luft, Dr. Hellig basierte, gingen die Wogen, auch emotional, hoch. Dieser Bereich ist eigentlich der wichtigste, denn die Umweltverträglichkeit kann dem GDK nicht attestiert werden, wenn auch nur die geringste Gesundheitsgefährdung besteht. Und da gibt es sehr problematische Bereiche, wie die sehr wahrscheinliche Verdoppelung der Nebeltage mit ihren Folgen, wie z. B. Winterdepression. Oder die Schadstoffbelastung, bei der es ja eine erhebliche Vorbelastung gibt. In diesem Fall gibt es die „kuriose“ Denkweise des Humanmedizinischen Gutachters Dr. Neuberger, für den die Schadstoffbelastung nur dann die Gesundheit gefährdet, wenn sie im vom Umweltministerium definierten Belastungsgebiet erfolgt. Da der ehemalige Bürgermeister Scheucher in weiser Voraussicht das Belastungsgebiet vom damaligen Umweltminister Pröll auf die Katastralgemeinde Klagenfurt (das ist im wesentlichen die INNENSTADT!) beschränken ließ, tritt nun der Fall ein, dass es ein Gebiet gibt – Aich an der Straße -, wo zwar relevante Schadstoffbelastungen zu erwarten sind, die aber nicht die Gesundheit gefährden, weil diese Gegend kein „Belastungsgebiet“ im Sinn des Umweltministeriums ist. Das ist nur ein besonderes „Schmankerl“ unter vielen anderen, wie z.B. das Zahlenwerk, das der Gutachter für Energie, Dr. Friedrich seinen Prognosen zugrunde gelegt hat, Raumplanung mit Naturschutz und Wildökologie, Lärmbelastung, CO2 Problematik etc.

Das Hauptproblem der ganzen Angelegenheit ist jedoch darin zu sehen, dass die UVP von ihrer Konzeption her nicht geeignet ist, ein umfassendes Bild der Umweltbelastung zu ermitteln, weil vor allem der Bereich Klimaschutz und CO2 Belastung vom Gesetzgeber von vornherein ausgeklammert worden sind. Trotz der Bedenken, die die Grünen und viele Fachwissenschaftler von Anfang an geäußert haben. Dadurch, dass die UVP nur auf Teile des GDK Projektes beschränkt wurde, sind auch wichtige Bereiche nicht in dieses Verfahren integriert, wie die Gasversorgungseinrichtung zum Kraftwerk und die 380 KV Leitung, sondern in eigenen Verfahren nach der Errichtung des GDK zu klären. Und so sind Tür und Tor geöffnet für Manipulationen und Drüberfahren.

Wenn im Laufe des Juni 2010 der Bescheid erstellt wird, besteht noch die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen. Die KEG hat zugesichert, dass sie mit dem Bau erst beginnen wird, wenn Rechtssicherheit bestehen wird, also wenn allfällige Berufungen bearbeitet worden sind.

 

Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Mai 2010 um 09:47
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