Laut technischen Einreichunterlagen, wird für den Betrieb des GDK Trinkwasser benötigt (ungef. 161 l/sec.), wenn es zu kurzfristigen Ausfällen der Entnahme aus der Gurk kommen sollte.

Dieses Wasser soll aus der Brunnenanlage des Wasserwerkes Ost (Rain) entnommen werden, welche  jedoch nur eine genehmigte Konsenswassermenge von 130 l/sec. hat, eine kurzfristige Spitzenentnahme ist dabei nicht Gegenstand der Bewilligung. Somit dürften aus dieser Brunnenanlage nur 130 l/sec. gefördert werden und es ist auch nicht zulässig, etwa kurzzeitig 161 l/sec. Aus dem Wasserwerk Ost zu fördern.
Quelle: UVP-Gutachten „Gas- und Dampfturbinen Kombinationskraftwerk- Klagenfurt“
Fachbereich: Geologie/ Hydrogeologie, Erdbebensicherheit, Altlasten
verfasst von Dr. Jochen Schlamberger, Seite 6/23


Gewässerökologische Auswirkungen durch flüssige Emissionen auf die Wasserqualität der Gurk


Da Abwässer des GDK in die Gurk geleitet werden, sollte das Gutachten auf die Fragen möglicher Kontaminierungsstoffe eingehen. Hier ein kleiner Auszug:

„Allerdings sind dem Antragsteller die tatsächlich anfallenden Spurenelemente bzw. restlichen Parameter in ihrer Menge noch nicht bekannt. Die Aufstockungsberechnungen wurden anhand von erlaubten Grenzwerten durchgeführt, die zumindest bei den angeführten Spurenelementen bzw. restlichen Parametern keinerlei Überschreitungen feststellen lassen.“
Quelle: FACHGUTACHTEN aus dem F A C H B E R E I C H Gewässerökologie und Gewässer-schutz zum UVP – Vorhaben „Gas- und Dampfturbinen-Kombinations-Kraftwerk GDK Klagenfurt“, verfasst von Mag. Gerald Kerschbaumer Klagenfurt, 17.9.2007

Der Antragsteller sollte sein Projekt doch bis ins kleinste Detail kennen bzw. alle Stoffe auflisten können, welche in seinem Abwasser vorhanden sein könnten.

Weiters im Fachgutachten:
„Durch die geplanten Baumaßnahmen kann es durch Baustelleneinträge (Öle, Fest-stoffeinträge etc.) zu Gewässerkontaminationen kommen, die Fischbestände bzw. das Makrozoobenthos und das Phytobenthos schädigen oder negativ beeinflussen können.“
Quelle: Fachgutachten, erstellt von Mag. Kerschbaumer,
S. 15